Ministerpräsident begrüßt mehr Staatsferne
Hannover. Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat das (heutige) Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag ausdrücklich begrüßt: „Mehr
Staatsferne tut dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut." Von den Erfahrungen
des NDR mit staatsfern organisierten Gremien könnten auch andere
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten profitieren. „Die Länder müssen nun
zeitnah festlegen, welche Änderungen des ZDF-Staatsvertrags zur Umsetzung der
höchstrichterlichen Entscheidung notwendig sind", sagte Weil in Hannover.
Die Karlsruher Richter hatten zuvor entschieden, dass der Anteil von
Politikern und staatsnahen Personen im Fernseh- und Verwaltungsrat des ZDF von
derzeit 44 Prozent auf maximal ein Drittel beschränkt werden müsse. Außerdem
dürfen die Landesregierungen auf die Auswahl der von gesellschaftlich relevanten
Organisationen entsandten Gremienmitglieder in Zukunft keinen bestimmenden
Einfluss nehmen.
Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten beim Verfassungsgericht eine
abstrakte Normenkontrolle gegen verschiedene Normen des ZDF-Staatsvertrages bzw.
formal gegen die entsprechenden Ratifizierungsgesetze der Länder beantragt.
Inhaltlich ging es um den Anteil der Gremienmitglieder, der von staatlicher
Seite in den ZDF-Fernsehrat und in den ZDF-Verwaltungsrat entsandt wird, und
welche Gremienmitglieder der staatlichen Seite zuzurechnen sind. Beide Länder
vertraten die Auffassung, dass das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte
Gebot der Staatsferne des öffentlichen Rundfunks beim ZDF nicht gewahrt und
dadurch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt sei.
Nachdem Niedersachsen zunächst gemeinsam mit anderen CDU-regierten Ländern
die Gegenposition vertreten hatte, verhielt sich das Land nach dem
Regierungswechsel im Februar 2013 prozessrechtlich neutral. Allerdings hatte die
neue Landesregierung von Beginn ihrer Amtszeit jede Gelegenheit genutzt, die
Bedeutung staatsferner Rundfunkgremien hervorzuheben.
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