Treiben Frauen in die Armut
Auf Antrag Niedersachsens fordert die Konferenz der Gleichstellungs- und
Frauenministerinnen und -minister (GFMK) die Bundesregierung auf, Minijobs dort
zu beseitigen, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
verhindern. „Minijobs bieten keine Möglichkeiten, ein eigenes existenzsicherndes
Einkommen zu erzielen und ausreichende Rentenansprüche aufzubauen. Es sind in
der Regel Frauen, die dadurch in Abhängigkeiten und Armut geraten", erklärt
Cornelia Rundt. „Der Bund muss hier dringend gegensteuern."
Der Antrag, der heute bei der GFMK in Wiesbaden die Zustimmung der Frauen-
und Gleichstellungsministerien erhalten hat, verweist unter anderem auf die
Auffassung der EU, wonach fiskalische Fehlanreize - insbesondere für
Zweitverdienerinnen und -verdiener - abgebaut werden müssen. Minijobs sollten
demnach leichter in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen
umgewandelt werden können. Cornelia Rundt: „Die Bundesregierung hat sich selbst
zum Ziel gesetzt, hierzu Vorschläge zu unterbreiten - diese müssen nun möglichst
schnell erstellt und umgesetzt werden."
7,442 Millionen Menschen in Deutschland waren im Januar 2014 als Minijobber
und Minijoberinnen tätig. Dieser Bereich des deutschen Arbeitsmarktes ist von
2003 mit etwa 5,5 Millionen Beschäftigten auf jetzt mehr als 7,4 Millionen
Beschäftigte angestiegen und damit der am stärksten wachsende
Arbeitsmarktbereich. Der Frauenanteil daran betrug Ende 2011 über 62 Prozent, so
dass die Beschäftigungsform klar frauengeprägt ist. Bei den ausschließlich
geringfügig entlohnten Beschäftigten ist der Anteil der Frauen noch erheblich
höher: Hier betrug er im Jahr 2011 über 66 Prozent. Zwischen 1999 und 2011 ist
die Anzahl der Frauen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, von 2,62
Mio. auf 3,23 Mio. angestiegen. Dieser Anstieg um 600.000 Beschäftigte
entspricht einer Zunahme um 23 Prozent.
Da Minijobs als alleiniges Beschäftigungsverhältnis schon aufgrund ihrer
Verdienstobergrenze von 450,00 Euro nicht existenzsichernd sind, bezieht ein
Teil der dort Beschäftigten das Gehalt aufstockende SGB II-Leistungen, dies
betrifft insbesondere alleinerziehende Mütter. „Minijobs bilden leider nur
selten die erhoffte Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt", so
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Nur etwa 9 Prozent der
Beschäftigten gelingt aus dieser Tätigkeit ein entsprechender Wechsel. Durch
lange Beschäftigungszeiten in diesen Tätigkeiten verfestigt sich eine prekäre
Beschäftigung. Insbesondere für Frauen stellen Minijobs also eine erhebliche
Armutsgefahr dar, das wollen wir nicht länger hinnehmen."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen