Neues Schulgesetz ohne "Turbo-Abitur"
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am
(heutigen) Dienstag dem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
(NSchG) zugestimmt und diesen zur Verbandsbeteiligung freigeben. Der
Gesetzentwurf beende die Ungleichbehandlung der Schulformen und sei ein Schritt
zu gerechteren Bildungschancen und mehr Bildungsteilhabe in Niedersachsen, so
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Mit diesem
„Bildungschancen-Gesetz" werde die optimale Unterstützung und Förderung
der Kinder in den Mittelpunkt gerückt, den Schulträgern mehr Freiheit eingeräumt
und die pädagogische Arbeit an den Schulen gestärkt.
Mit dem Entwurf sollen unter anderem die Grundlagen für die Rückkehr zu einem
grundsätzlich dreizehnjährigen Bildungsgang am Gymnasium und an den nach
Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen gelegt werden („G9"). Die
Weiterentwicklung der inklusiven Schule wird gesetzlich geregelt und
Schulträgern wird die Möglichkeit eingeräumt, Gesamtschulen auch ersetzend für
die Schulen des gegliederten Schulwesens zu führen, sofern bei Errichtung der
Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen
gewährleistet bleibt.
Die bisherige Schullaufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit soll
zukünftig entfallen. Stattdessen sollen die Erziehungsberechtigten im Laufe des
vierten Schuljahrgangs zwei Beratungsgespräche über die individuelle
Lernentwicklung des Kindes und die Möglichkeiten der Gestaltung des weiteren
Bildungswegs erhalten.
Außerdem sollen Grundschulen, die bereits eine Eingangsstufe führen, künftig
auch die Möglichkeit bekommen, die Schuljahrgänge 3 und 4 als pädagogische
Einheit anzubieten. Mit neuem, modernem Abitur nach 13 Jahren an den
Gymnasien möchte die Landesregierung den Schülerinnen und Schülern wieder mehr
Zeit zum Lernen und Leben geben und so ein nachhaltiges Lernen und die
Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern besser unterstützen. Mit
dem Gesetzentwurf wird zudem dem Wunsch von vielen Schulträgern und Eltern
Rechnung getragen, die sich Gymnasien und Gesamtschulen als Angebote vor Ort
wünschen.
Dies werde die erste Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes seit fast
10 Jahren sein, der ein ordentliches Beteiligungsverfahren vorausgehen werde,
betonte Kultusministerin Heiligenstadt. Erst nach Abschluss des
Anhörungsverfahrens und dem Austausch aller Argumente werde die Landesregierung
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes in den
Landtag einbringen.
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