Grüne Umweltminister schicken Gesetzentwurf in den Bundesrat
Hannover. „Beim Anbauverbot von Genpflanzen müssen bundesweit einheitliche Verhältnisse
herrschen. Das ist für die Umwelt und die Landwirtschaft wichtig, für die
Kontrollen und letztlich auch für die Bürgerinnen und Bürger. Über 80 Prozent
der Bürger wollen keine Genpflanzen auf dem Acker. Die EU-Richtlinie gibt uns
die Möglichkeit, dieses umzusetzen und es wird daher höchste Zeit dies durch ein
Gesetz auch in Deutschland klarzustellen." Mit dieser Begründung bringt der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel mit seinen Amtskollegen Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz, Alexander Bonde aus Baden-Württemberg, Johannes Remmel aus Nordrhein-Westfalen und Robert Habeck aus Schleswig-Holstein am 10. Juli im Bundesrat einen Gesetzentwurf ein, mit dem der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bundeseinheitlich geregelt werden soll. Gestützt wird die Initiative von vier Gutachten. Der bisherige Flickenteppich führe zu Wettbewerbsverzerrungen.
Der Auffassung des Bundesagrarministeriums, der Anbau von Genpflanzen sei nur
auf Länderebene „wetterfest" zu regeln, widersprechen mehrere Gutachten,
darunter eines des Bundesumweltministeriums sowie eines, das die grünen
Agrarminister vorige Woche vorgestellt haben.
Die europäische Opt-Out-Richtlinie ermöglicht eröffnet Möglichkeiten, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten, auch
wenn für diese EU-weite Anbauzulassungen bestehen. Die große Mehrheit der Bundesländer
habe bereits im April 2014 im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, bei
der Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie bundeseinheitliche Verbote auszusprechen.
Nun sei es an der Bundesregierung, endlich klare Regelungen mitzutragen und
umzusetzen, erklärten die grünen Landesminister.
Dienstag, 30. Juni 2015
Freitag, 19. Juni 2015
Lehrerarbeitsstunden
Wie weiter nach Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
Hannover. Mit Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer Lehrerverbände und Gewerkschaften hat Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt gestern über die Folgen und Fragestellungen, die sich aus dem OVG-Urteil vom vergangenen Dienstag ergeben, beraten. „Für mich geht es vor allem darum, nach dem Urteil den Blick nach vorne zu richten und mit Ihnen gemeinsam auszuloten, wie wir für alle Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr eine gute Unterrichtsversorgung sicherstellen können. Ich bin sicher, dieses Ziel eint alle Akteurinnen und Akteure", sagte Heiligenstadt vor Verbandsvertreterinnen und -vertretern.
Nach dem Urteil, so Heiligenstadt, sehe sie die Möglichkeit, einen Schlusspunkt im Konflikt zwischen der Landesregierung und den gymnasialen Lehrkräften zu setzen: „Es war in der Vergangenheit für beide Seiten oft schwierig, aufeinander zuzugehen und die Fronten waren verhärtet. Ich habe nie gewollt, dass unsere Missstimmigkeiten vor Gericht enden. Das Urteil bietet nun jedoch die Chance auf einen Neubeginn. Ich möchte neues Vertrauen schaffen und wünsche mir, dass im Sinne der Schülerinnen und Schüler eine Zusammenarbeit auf einer neuen guten Basis möglich wird."
Das OVG Lüneburg hatte entschieden, dass die von der Landesregierung beschlossene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Wochenstunden für gymnasiale Lehrkräfte nicht rechtmäßig ist. Heiligenstadt betonte, dass der Landesregierung die schriftliche Urteilbegründung noch nicht vorliege: „Wir akzeptieren inhaltlich den Urteilsspruch des OVG Lüneburg und möchten - sofern das Urteil hier eindeutige Hinweise gibt - gemeinsam mit den Verbänden über das Thema Lehrerarbeitszeit nachdenken. Wir streben keine Nichtzulassungsbeschwerde an, werden aber die Urteilsgründe vor einer endgültigen Entscheidung noch abwarten. Unabhängig davon planen wir das neue Schuljahr mit einer Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Stunden. Dies ist ein deutliches Signal."
In der vergangenen Woche hat die Landesregierung mit zwei Sofortmaßnahmen bereits die Weichen in Richtung 23,5 Stunden für allgemeine und berufliche Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs und Gymnasialzweige an den Kooperativen Gesamtschulen gestellt:
Hannover. Mit Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer Lehrerverbände und Gewerkschaften hat Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt gestern über die Folgen und Fragestellungen, die sich aus dem OVG-Urteil vom vergangenen Dienstag ergeben, beraten. „Für mich geht es vor allem darum, nach dem Urteil den Blick nach vorne zu richten und mit Ihnen gemeinsam auszuloten, wie wir für alle Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr eine gute Unterrichtsversorgung sicherstellen können. Ich bin sicher, dieses Ziel eint alle Akteurinnen und Akteure", sagte Heiligenstadt vor Verbandsvertreterinnen und -vertretern.
Nach dem Urteil, so Heiligenstadt, sehe sie die Möglichkeit, einen Schlusspunkt im Konflikt zwischen der Landesregierung und den gymnasialen Lehrkräften zu setzen: „Es war in der Vergangenheit für beide Seiten oft schwierig, aufeinander zuzugehen und die Fronten waren verhärtet. Ich habe nie gewollt, dass unsere Missstimmigkeiten vor Gericht enden. Das Urteil bietet nun jedoch die Chance auf einen Neubeginn. Ich möchte neues Vertrauen schaffen und wünsche mir, dass im Sinne der Schülerinnen und Schüler eine Zusammenarbeit auf einer neuen guten Basis möglich wird."
Das OVG Lüneburg hatte entschieden, dass die von der Landesregierung beschlossene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Wochenstunden für gymnasiale Lehrkräfte nicht rechtmäßig ist. Heiligenstadt betonte, dass der Landesregierung die schriftliche Urteilbegründung noch nicht vorliege: „Wir akzeptieren inhaltlich den Urteilsspruch des OVG Lüneburg und möchten - sofern das Urteil hier eindeutige Hinweise gibt - gemeinsam mit den Verbänden über das Thema Lehrerarbeitszeit nachdenken. Wir streben keine Nichtzulassungsbeschwerde an, werden aber die Urteilsgründe vor einer endgültigen Entscheidung noch abwarten. Unabhängig davon planen wir das neue Schuljahr mit einer Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Stunden. Dies ist ein deutliches Signal."
In der vergangenen Woche hat die Landesregierung mit zwei Sofortmaßnahmen bereits die Weichen in Richtung 23,5 Stunden für allgemeine und berufliche Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs und Gymnasialzweige an den Kooperativen Gesamtschulen gestellt:
- Die Landesregierung beabsichtigt, mit dem Nachtragshaushalt einen Ausgleich
im Umfang von 740 Stellen zu schaffen und hierfür die erforderlichen
Beschäftigungsvolumen und das notwendige Budget einzustellen. Die Stellen sollen
zum Schuljahresbeginn 2015/16 zur Verfügung gestellt und könnten sukzessive
besetzt werden.
- Das Kultusministerium hat der Landesschulbehörde bereits am Freitag 150 nachträgliche Stellen zugewiesen. Diese sollen im Vorgriff auf die 740 zusätzlichen Stellen, die im Rahmen eines Nachtragshaushaltes dem Kultushaushalt zur Verfügung gestellt werden sollen, schnellstmöglich zum Einstellungstermin 31.08.2015 an den öffentlichen Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen für den Gymnasialzweig besetzt werden.
Dienstag, 16. Juni 2015
Kommunalwahlrecht
Bald 175 000 Wahlberechtigte mehr?
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes als Mitantragsteller im Bundesrat beizutreten. Danach sollen die Länder künftig allen dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer das Kommunalwahlrecht ermöglichen können. Bisher sind bei Kommunalwahlen nur Deutsche und hier lebende Unionsbürgerinnen und -bürger - Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten - wahlberechtigt. Erst nach einer Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28) könnten die Landesgesetzgeber ihre Kommunalwahlgesetze entsprechend anpassen. In Niedersachsen leben etwa 175 000 Menschen („Drittstaatsangehörige"), die von dieser Gesetzesänderung profitieren könnten.
Innenminister Boris Pistorius bezeichnete es als unverständlich, dass hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU stammen, bei Kommunalwahlen nicht abstimmen dürfen. Die Landesregierung wolle, dass auch diese Bevölkerungsgruppe am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben und mitentscheiden kann, zumal sie von politischen Entscheidungen vor Ort genauso betroffen sei wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Es sei daher ein wichtiges Signal, dass sich die Landesregierung diesem Antrag anschließe.
Dem ursprünglichen Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2007 sind bislang die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein beigetreten (Bundesratsdrucksache 623/07).
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes als Mitantragsteller im Bundesrat beizutreten. Danach sollen die Länder künftig allen dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer das Kommunalwahlrecht ermöglichen können. Bisher sind bei Kommunalwahlen nur Deutsche und hier lebende Unionsbürgerinnen und -bürger - Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten - wahlberechtigt. Erst nach einer Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28) könnten die Landesgesetzgeber ihre Kommunalwahlgesetze entsprechend anpassen. In Niedersachsen leben etwa 175 000 Menschen („Drittstaatsangehörige"), die von dieser Gesetzesänderung profitieren könnten.
Innenminister Boris Pistorius bezeichnete es als unverständlich, dass hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU stammen, bei Kommunalwahlen nicht abstimmen dürfen. Die Landesregierung wolle, dass auch diese Bevölkerungsgruppe am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben und mitentscheiden kann, zumal sie von politischen Entscheidungen vor Ort genauso betroffen sei wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Es sei daher ein wichtiges Signal, dass sich die Landesregierung diesem Antrag anschließe.
Dem ursprünglichen Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2007 sind bislang die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein beigetreten (Bundesratsdrucksache 623/07).
Dienstag, 2. Juni 2015
Ehe für alle
Landesregierung verabschiedet Entschließungsantrag
Hannover Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Die Initiative soll schon zur nächsten Sitzung in den Bundesrat eingebracht werden. Ziel ist eine vollständige Gleichbehandlung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren.
Der gesellschaftliche Wandel habe zu einem veränderten Eheverständnis geführt, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt in Hannover. Daher sei die Zeit für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gekommen. Die breite Mehrheit der Gesellschaft sei in dieser Frage schon weiter als der Gesetzgeber. Sie selbst kenne keinen einzigen überzeugenden Grund für eine weitere Ungleichbehandlung.
Der Bundesrat hatte bereits im März 2013 den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" in den Bundestag eingebracht. Aufgrund der auslaufenden Legislatur wurde dieser Gesetzesentwurf allerdings im Parlament nicht mehr behandelt und fiel der Diskontinuität anheim. Auch der Niedersächsische Landtag hat zuletzt im Juni 2013 mit breiter Mehrheit für einen Antrag „Diskriminierung Homosexueller beenden - Vollständige Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft herstellen!" votiert.
Seit sich die irische Bevölkerung in einem Referendum im Mai deutlich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen hat, ist auch in Deutschland wieder eine lebhafte Debatte über die Gleichstellung entflammt.
Hannover Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Die Initiative soll schon zur nächsten Sitzung in den Bundesrat eingebracht werden. Ziel ist eine vollständige Gleichbehandlung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren.
Der gesellschaftliche Wandel habe zu einem veränderten Eheverständnis geführt, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt in Hannover. Daher sei die Zeit für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gekommen. Die breite Mehrheit der Gesellschaft sei in dieser Frage schon weiter als der Gesetzgeber. Sie selbst kenne keinen einzigen überzeugenden Grund für eine weitere Ungleichbehandlung.
Der Bundesrat hatte bereits im März 2013 den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" in den Bundestag eingebracht. Aufgrund der auslaufenden Legislatur wurde dieser Gesetzesentwurf allerdings im Parlament nicht mehr behandelt und fiel der Diskontinuität anheim. Auch der Niedersächsische Landtag hat zuletzt im Juni 2013 mit breiter Mehrheit für einen Antrag „Diskriminierung Homosexueller beenden - Vollständige Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft herstellen!" votiert.
Seit sich die irische Bevölkerung in einem Referendum im Mai deutlich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen hat, ist auch in Deutschland wieder eine lebhafte Debatte über die Gleichstellung entflammt.
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