Landesregierung begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Hannover. „Das Bundesverfassungsgericht hat die richtigen Weichen gestellt!", sagt
Ministerpräsident Stephan Weil am (heutigen) Dienstag am Rande der
Haushaltsklausur der Niedersächsischen Landesregierung. Mit der Entscheidung,
dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeldgesetz fehle und
das Gesetz damit nichtig sei, habe der erste Senat des Gerichtes zurecht eine
bildungspolitisch völlig verfehlte Maßnahme beendet.
Gerade Kinder aus eher bildungsfernen Elternhäusern oder solche, deren Eltern
noch nicht gut Deutsch sprechen, müssten unbedingt möglichst schon in sehr
jungen Jahren in den Genuss frühkindlicher Förderung kommen, so Weil. Ein Anreiz
für Eltern, ihre Kinder von frühkindlicher Bildung fernzuhalten, sei deswegen
schädlich. Im Übrigen sieht der Ministerpräsident in dem Urteil eine Stärkung
des Föderalismus. Eine bundesgesetzliche Regelung sei hier nicht notwendig und
damit eben auch nicht zulässig.
Das dem Betreuungsgeld zugrunde liegende Familienbild bewertete
Sozialministerin Cornelia Rundt als familien- und gleichstellungspolitischen
Rückschritt. Eine Prämie für Frauen, die zuhause bleiben und ihre Kindern nicht
in eine Krippe oder eine Kita geben, stehe im Widerspruch zu entscheidenden
familienpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre, wie der Einführung
des Elterngeldes und vor allem zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter
drei Jahren.
Die von der Bundesregierung für das Betreuungsgeld vorgesehenen Finanzmittel
müssten, so forderte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, jetzt unverzüglich
den Ländern zugewiesen werden. In diesem Fall würde Niedersachsen das Geld zur
Qualitätsverbesserung im Bereich der frühkindlichen Bildung nutzen.
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