Doppelt promoviert besser?
Hannover. Die Beklagte verlieh dem Kläger im Jahre 1998 aufgrund einer Dissertation aus
dem internationalen Privatrecht einen Doktortitel. Bereits im Jahre 2001 wandte
sich ein Juraprofessor einer anderen Universität, der zu einem ähnlichen Thema
promoviert hatte, an den damaligen Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der
Beklagten mit der Behauptung, die Arbeit des Klägers decke sich in vielen
Bereichen mit seiner zuvor gefertigten Arbeit.
Diese Vorwürfe führten zu einer
Überprüfung durch die Ethikkommission der Beklagten, die die Vorwürfe im
Wesentlichen für berechtigt hielt. Der damalige Dekan der juristischen Fakultät
schlug vor, dass ein Professor der Leibniz-Universität Hannover eine Rezension
der Dissertation des Klägers schreibe und die Angelegenheit damit erledigt
sei.
Im Hinblick auf Plagiatsvorwürfe der Internetplattform "VroniPlag Wiki" im
Jahr 2012 erfolgte eine erneute Überprüfung der Dissertation. Die damit
beauftragte Kommission stellte wissenschaftliches Fehlverhalten in Form einer
vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung im Sinne eines Plagiats fest. Daraufhin
beschloss der Fakultätsrat der juristischen Fakultät im Juli 2013, dem Kläger
den Doktorgrad zu entziehen.
Der Kläger hält die Entscheidung für rechtswidrig. Ihm seien zwar
Zitierfehler unterlaufen, er habe aber keine Täuschung begangen. Außerdem sei
die Beklagte gehindert, ihm den Doktortitel zu entziehen, da sie bereits im
Jahre 2002 von den Fehlern Kenntnis erlangt habe.
Die Sitzung findet in Saal 3 statt. Verwaltungsgericht Hannover, 3. November, 11 Uhr.
Aktenzeichen: 6 A 6114/13
Freitag, 28. Oktober 2016
Freitag, 21. Oktober 2016
Teufel versagt
Landeskirchenamt nicht eingeheizt
Der Teufel heizt nicht einmal mehr der evangelischen Kirche ein. In Hannover hat er sogar dem Landeskirchenamt die Heizung abgedreht statt sie aufzudrehen. Damit Anwohner möglichst schnell Hilfe holen konnten, verließ er die Rote Reihe nicht ohne Qualmwolke. Die landeskirchenkreisamtlichen Mitarbeiter verließen das Gebäude wohlbehalten.
Das ist nicht mehr teuflisch. Und deshalb gar nicht gut für das Christentum. Denn auch diese Religion braucht einen Gegenspieler, wenn sie Bestand haben soll. Allein die Sammlung von Mythen und Legenden vieler Völker dürfte nicht ausreichend sein, wenn das Christentum den Konkurrenzkampf mit anderen Ideen weiterhin siegreich gestalten will.
Es ist noch gar nicht lange her, dass ein berühmter deutscher Dichter, der eigentlich Österreicher war, behauptete, der Teufel habe den Schnaps gemacht, um uns zu verderben. Mit "Der Teufel hat den Heizungsausfall erdacht" wäre daraus nie ein Hit geworden. Worüber sich aber nur die Heilsarmee gefreut hätte.
Außerdem muss man sich wenige Wochen vor dem Luther-Jahr fragen, auf wen und warum dieser Reformator auf der Wartburg ein Tintenfass geworfen haben soll. Der Teufel kann es wohl kaum gewesen sein. Sonst würde der auch heute noch der evangelischen Kirche schwer einheizen.
Die Tintenfass-Geschichte ist ebenfalls nur eine Legende, möchten Sie gern anmerken? Machen Sie doch, was Sie wollen! Mir jedenfalls kann der Teufel gestohlen bleiben.
Der Teufel heizt nicht einmal mehr der evangelischen Kirche ein. In Hannover hat er sogar dem Landeskirchenamt die Heizung abgedreht statt sie aufzudrehen. Damit Anwohner möglichst schnell Hilfe holen konnten, verließ er die Rote Reihe nicht ohne Qualmwolke. Die landeskirchenkreisamtlichen Mitarbeiter verließen das Gebäude wohlbehalten.
Das ist nicht mehr teuflisch. Und deshalb gar nicht gut für das Christentum. Denn auch diese Religion braucht einen Gegenspieler, wenn sie Bestand haben soll. Allein die Sammlung von Mythen und Legenden vieler Völker dürfte nicht ausreichend sein, wenn das Christentum den Konkurrenzkampf mit anderen Ideen weiterhin siegreich gestalten will.
Es ist noch gar nicht lange her, dass ein berühmter deutscher Dichter, der eigentlich Österreicher war, behauptete, der Teufel habe den Schnaps gemacht, um uns zu verderben. Mit "Der Teufel hat den Heizungsausfall erdacht" wäre daraus nie ein Hit geworden. Worüber sich aber nur die Heilsarmee gefreut hätte.
Außerdem muss man sich wenige Wochen vor dem Luther-Jahr fragen, auf wen und warum dieser Reformator auf der Wartburg ein Tintenfass geworfen haben soll. Der Teufel kann es wohl kaum gewesen sein. Sonst würde der auch heute noch der evangelischen Kirche schwer einheizen.
Die Tintenfass-Geschichte ist ebenfalls nur eine Legende, möchten Sie gern anmerken? Machen Sie doch, was Sie wollen! Mir jedenfalls kann der Teufel gestohlen bleiben.
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Montag, 17. Oktober 2016
Für Landwirte
Damit die Tiere gesünder werden
Hannover. Die nachhaltige Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung gelingt
nur, wenn die Tiere gesünder werden. Um die Landwirte bei diesem Ziel
zu unterstützen, ist heute im Landwirtschaftsministerium die
Internet-Plattform „Aniplus" freigeschaltet worden.
Die Webseite bietet Landwirten
erstmals die Möglichkeit, ein konkretes, auf ihren Betrieb individuell
zugeschnittenes Maßnahmenpaket zusammen zu stellen. Daneben hält das Portal
breitgefächerte Informationen zu den einzelnen Tierarten bereit und erläutert
das Beratungsangebot zu Tierwohl und Tiergesundheit. Das Projekt „Aniplus" unter
Federführung des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland e.V. (AEF)
hat bundesweiten Pilotcharakter.
Montag, 10. Oktober 2016
Das Prost-Urteil
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Ganz ohne muss aber auch nicht sein. |
Die Region Hannover hat vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen einen Kioskbesitzer eine Niederlage erlitten. Die Begründung des Prost-Urteils:
Der Antragsteller betreibt in Hannover Linden in etwa 55 m Entfernung zum Lindener Marktplatz einen Kiosk. Der Lindener Marktplatz wird in der wärmeren Jahreszeit nachts von einem überwiegend jüngeren Partypublikum genutzt, bevorzugt auch an Donnerstagen, wenn die Gaststätte „Centrum" kostenlos Prosecco an weibliche Gäste ausschenkt. Auf Lärmbeschwerden einiger Anwohner führte die Region Hannover Kontrollen durch und stellte dabei fest, dass etwa ein Fünftel der vor dem „Centrum" Feiernden zuvor Flaschenbier am Kiosk des Antragstellers erworben hatte.
Mit Verfügung vom 11. 8. 2016 untersagte die Region Hannover dem Antragsteller, in der Zeit bis zum 31. 10. 2016 an den Donnerstagen ab 22:00 Uhr bis zum darauffolgenden Freitag 6:00 Uhr Bier zu verkaufen und ordnete die sofortige Vollziehung an. Die Region Hannover stützte die Verfügung auf § 24 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das lärmintensive Verhalten seiner Kunden auf dem Lindener Marktplatz sei dem Kiosk als sog. Anlagenlärm zuzurechnen.
Der dagegen gerichtete Eilantrag hat Erfolg. Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei dem Kiosk zwar um eine Anlage im Sinne des BImSchG. Gleichwohl sei die Region gehindert, gemäß § 24 BImSchG einzuschreiten, weil danach ausschließlich gegen anlagenbezogene Immissionen vorgegangen werden könne. Ein solcher Anlagenbezug sei nicht gegeben, weil es an dem notwendigen funktionellen Zusammenhang zwischen dem Lärm der Kioskkunden auf dem Lindener Marktplatz und dem Kiosk selbst fehle.
Ob der Antragsteller auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts herangezogen werden könnte, musste die Kammer nicht entscheiden, da die Region Hannover für auf das Polizei- und Ordnungsrecht gestützte Maßnahmen nicht zuständig ist.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht statthaft.
Aktenzeichen: 4 B 5458/16
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