Doppelt promoviert besser?
Hannover. Die Beklagte verlieh dem Kläger im Jahre 1998 aufgrund einer Dissertation aus
dem internationalen Privatrecht einen Doktortitel. Bereits im Jahre 2001 wandte
sich ein Juraprofessor einer anderen Universität, der zu einem ähnlichen Thema
promoviert hatte, an den damaligen Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der
Beklagten mit der Behauptung, die Arbeit des Klägers decke sich in vielen
Bereichen mit seiner zuvor gefertigten Arbeit.
Diese Vorwürfe führten zu einer
Überprüfung durch die Ethikkommission der Beklagten, die die Vorwürfe im
Wesentlichen für berechtigt hielt. Der damalige Dekan der juristischen Fakultät
schlug vor, dass ein Professor der Leibniz-Universität Hannover eine Rezension
der Dissertation des Klägers schreibe und die Angelegenheit damit erledigt
sei.
Im Hinblick auf Plagiatsvorwürfe der Internetplattform "VroniPlag Wiki" im
Jahr 2012 erfolgte eine erneute Überprüfung der Dissertation. Die damit
beauftragte Kommission stellte wissenschaftliches Fehlverhalten in Form einer
vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung im Sinne eines Plagiats fest. Daraufhin
beschloss der Fakultätsrat der juristischen Fakultät im Juli 2013, dem Kläger
den Doktorgrad zu entziehen.
Der Kläger hält die Entscheidung für rechtswidrig. Ihm seien zwar
Zitierfehler unterlaufen, er habe aber keine Täuschung begangen. Außerdem sei
die Beklagte gehindert, ihm den Doktortitel zu entziehen, da sie bereits im
Jahre 2002 von den Fehlern Kenntnis erlangt habe.
Die Sitzung findet in Saal 3 statt. Verwaltungsgericht Hannover, 3. November, 11 Uhr.
Aktenzeichen: 6 A 6114/13
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