Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der
Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 40 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe,
Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Christian Dürr, Hermann Grupe, Jan-Christoph
Oetjen und Christian Grascha (FDP): Vorbemerkung der Abgeordneten Aus der Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage von
Abgeordneten der FDP-Fraktion (Drs.17/6785; Nr. 41) geht hervor, dass die
„Reichsbürger" an den niedersächsischen Gerichten einen erhöhten
Bearbeitungsaufwand sowie gesteigerte Sicherheitsmaßnahmen verursachten. Dabei
solle gerade der Tätigkeitsbereich von Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollziehern betroffen sein. Auch in Justizvollzugsanstalten sollen die
„Reichsbürger" aktiv sein. Ferner sollen wegen dieser Bewegung in der Vergangenheit Gespräche mit
Obergerichten und Generalstaatsanwaltschaften stattgefunden haben, um einen
sinnvollen Umgang mit den „Reichsbürgern" zu verabreden. 1. Wie oft kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Gerichtsvollzieherinnen
und Gerichtsvollziehern und „Reichsbürgern" in Niedersachsen? In der überwiegenden Zahl der niedersächsischen Amtsgerichte hatten die dort
tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den letzten Jahren
dienstliche Kontakte mit sogenannten Reichsbürgern. Wie oft es dabei zu
Auseinandersetzungen kam, lässt sich nur grob schätzen. Auseinandersetzungen
werden nicht statistisch erfasst und sind auch nicht weiter definiert. Der
Begriff der Auseinandersetzung wird vor Ort unterschiedlich ausgelegt. Die
nachfolgende Darstellung wird zusätzlich dadurch vergröbert, dass die Frage den
interessierenden Zeitraum nicht eingrenzt und die Berichte des Geschäftsbereichs
des Justizministeriums sich auf unterschiedliche Zeiträume (beginnend mit dem
Jahr 2012) beziehen. Mit diesen Einschränkungen stellt sich die Lage wie folgt
dar: Im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig soll es mehr als 50 Fälle von
Auseinandersetzungen gegeben haben. Dabei soll es sich ausschließlich um verbale
Auseinandersetzungen gehandelt haben, deren Tonfall und Inhalt den bei
sogenannten Reichsbürgern beobachteten (schriftlichen) Injurien entsprochen
habe. Von tätlichen Auseinandersetzungen, also körperlichen Übergriffen auf
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, wurde hingegen nicht berichtet.
Für solche würden im Einzelfall Vorkehrungen getroffen, bspw. durch das
Hinzuziehen von Polizeikräften oder die Verwendung von Schutzwesten.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle soll es etwa 90 Auseinandersetzungen
ohne die Anwendung körperlicher Gewalt gegeben haben. Auch hier wird von
verbalen Auseinandersetzungen, Drohungen gegen die Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollzieher und vereinzelt auch von der Anfertigung von Filmen berichtet.
Daneben hat ein Amtsgericht von einem Fall der Anwendung körperlicher Gewalt bei
einer Räumungsmaßnahme berichtet, bei der ein sogenannter Reichsbürger eine
Polizistin verletzt haben soll, die die Maßnahme abgesichert habe. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg soll es eine nicht näher
bezifferte Anzahl von schriftlichen und verbalen Konfrontationen von
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern mit sogenannten Reichsbürgern
gegeben haben. Bei bekannten „Reichsbürgern" werde die Polizei um Amtshilfe
gebeten. Aus dem Bezirk des Landgerichts Osnabrück wird ein Fall eines
körperlichen Übergriffs berichtet: Bei dem Amtsgericht Osnabrück sei ein
sogenannter Reichsbürger auf einen Gerichtsvollzieher im Beisein mehrerer
Polizeibeamter mit einem Baseballschläger losgegangen. 2. In welchen konkreten niedersächsischen Justizvollzugsanstalten
verursachten die „Reichsbürger" einen erhöhten Aufwand durch eine Vielzahl von
Beschwerden beziehungsweise durch mangelnde Kooperation? In der Vergangenheit verursachte jeweils ein inhaftierter „Reichsbürger" in
den Justizvollzugsanstalten Meppen und Uelzen einen erhöhten Aufwand durch eine
Vielzahl von Beschwerden beziehungsweise durch mangelnde
Kooperationsbereitschaft. Beide Gefangenen sind mittlerweile entlassen. In der Abteilung Braunschweig der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel ist
aktuell ein „Reichsbürger" inhaftiert, der einen erhöhten Arbeitsaufwand
verursacht und nicht kooperiert. Gegen einen aktuell in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde inhaftierten
„Reichsbürger" und seine externen Unterstützer wurden diverse Strafanzeigen
wegen Beleidigung und Bedrohung gestellt. Ein erhöhter Arbeitsaufwand war damit
bisher nicht verbunden. 3. Welche konkreten Ergebnisse hatten die Besprechungen mit den
Obergerichten und Generalstaatsanwaltschaften? Auf Besprechungen im Frühjahr 2016 hin hat das Justizministerium den
niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften Handreichungen zum Umgang
mit sogenannten Reichsbürgern zur Verfügung gestellt. Weitere Besprechungen
haben den Bedarf an aufgabenbezogenen Handreichungen sowie weitere Unterstützung
von Leiterinnen und Leitern der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der
Beschäftigten ergeben. In dieser Folge hat das Justizministerium einen
Ansprechpartner für Justizangehörige bestellt, die Fragen und Anliegen zum
Umgang mit sogenannten Reichsbürgern haben. Es hat außerdem aufgabenbezogene
Handreichungen entwickelt und deren Inhalt und Zielrichtung mit Vertreterinnen
und Vertretern der Obergerichte, der Generalstaatsanwaltschaften sowie von
Gerichten und Staatsanwaltschaften, außerdem mit Vertreterinnen und Vertretern
der Hauptrichterräte der Gerichtsbarkeiten, des Hauptstaatsanwaltsrats und des
Hauptpersonalrats abgestimmt. Die Handreichungen werden derzeit finalisiert. Siehe auch: Glückwunsch?
Schublade auf-Studie rein "Studie: ´Neurechtes´ Gedankengut weit verbreitet" lautet heute die Überschrift eines Zweispalters in der "Neuen Presse". Berichtet wird über eine Studie im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Zu diesem "neurechten" Gedankengut gehört demnach auch die Aussage "In Deutschland kann man nicht mehr seine Meinung vertreten, ohne Ärger zu bekommen". Die werde von 28 Prozent der Befragten gemacht. Meines Erachtens sind das erstaunlich wenige und zweitens stimmt das nicht erst seit heute. Das müsste eigentlich auch die "Neue Presse" wissen, deshalb klingt die kritiklose Wiedergabe der Studienergebnisse schon sehr nach Ärger-Vermeidung. Wie viel Ärger man bekommen kann, wenn man seine Meinung vertritt, wissen zum Beispiel Betriebsratsmitglieder, die nicht - wie derzeit bei VW - zu jedem Manager-Übel Ja und Amen sagen, damit nicht noch mehr Arbeitsplätze vernichtet und ins Ausland verlagert werden. Der niedersächsische Ministerpräsident ist sogar schon so angepasst, dass ihm die Zahl 23 000 Arbeitsplätze nicht passt. Der rechnet Arbeitsplätze dagegen, die möglicherweise neu entstehen und kommt so auf gut 10 000 vernichtete. Wenn der das als Mitverantwortlicher bei VW und als Politiker gut findet, dann doch wohl nur, um Ärger zu vermeiden. Merkt der gar nicht mehr, wann er die Leute nicht verarschen sollte, weil sonst die "Neurechte" immer stärker wird? Schon einer meiner Professoren hat mich während meines Studiums in Mainz vor nach seiner Auffassung zu kritischen Meinungsäußerungen gewarnt, weil die keinesfalls karriereförderlich seien, was mir allerdings auch schon damals ziemlich schnurz gewesen ist, ein anderer Professor sagte mir sogar ins Gesicht, dass Studenten wie ich von ihm nie ein Diplom bekämen. Als ich 1986 einen kritischen Roman veröffentlichte, schrieb ein freier Mitarbeiter der "Neuen Presse" eine positive Rezension, die aber nicht veröffentlicht werden durfte. "Auf Geheiß von oben", teilte mir dieser freie Mitarbeiter mit - und vertrat deswegen eine "neurechte" Meinung? Und hat deshalb heute eine Führungsposition bei der "Neuen Presse" inne? Ich habe mir nie den Mund verbieten lassen und bekam deshalb oft Ärger. Vom Hamburger Landgericht wurde mir nach einem Bericht über einen Scharlatan sogar die Verbreitung der Wahrheit verboten. Dass ich die Wahrheit geschrieben hatte, wurde mir in diesem Urteil ausdrücklich bestätigt. Es ist wie es schon immer war. Die Gedanken sind frei - das gesprochene Wort ist nicht so oft frei. Darauf reagiert die "Neue Presse" heute mit Schubladen-Denken über eine Studie, die schnell wieder in einer Schublade verschwinden sollte, bevor sich diese SPD-nahe Stiftung noch lächerlicher macht. Die "Neue Presse" Hannover gehört übrigens zu fast 25 Prozent der SPD...
Mehr Lagerfläche für Klagen Pressemitteilung des Braunschweiger Landgerichtes: Am 19. September 2016 sind von einer Rechtsanwaltskanzlei rund 750 weitere
Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beim Landgericht
Braunschweig eingereicht worden. Mit Ausnahme zweier Klagen von mehreren
institutionellen Anlegern (Streitwert dieser beiden Verfahren insgesamt 2
Milliarden €) handelt es sich überwiegend um Klagen von Privatanlegern. Hinzu kommen weitere gebündelte Klagen institutioneller Anleger, unter
anderem von 60 Anlegern (Streitwert 30 Millionen €), 160 Anlegern (Streitwert
1,5 Milliarden €) und 565 Anlegern (Streitwert 550 Millionen €) sowie einer
Investmentgesellschaft (Streitwert 45 Millionen €). Ferner liegen Klagen des Bayerischen Pensionsfonds (Streitwert 700.000,-€),
des Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg (Streitwert 1,1 Millionen €)
und des Sondervermögens Rücklagen des Landes Hessen (Streitwert 4 Millionen €)
und der Vereinigten Staaten von Amerika (Streitwert 30 Millionen €) vor. Darüber hinaus ist noch eine Vielzahl von Klagen privater Anleger und
Gesellschaften eingegangen. Derzeit sind etwa 1.400 Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die
Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Der Streitwert aller
Verfahren beläuft sich insgesamt auf ca. 8,2 Milliarden €. Das Landgericht hat sich auf die zu erwartenden Klagen vorbereitet, indem
zusätzliche Lagerkapazitäten geschaffen worden sind und das Personal zur
Erfassung und Eintragung der Klagen deutlich verstärkt worden ist. So soll die
vollständige Erfassung der jetzt hinzugekommenen Klagen in etwa 4 Wochen
abgeschlossen sein. Die insgesamt bislang eingegangenen 1.400 Klagen von
Anlegern gegen die Volkswagen AG entsprechen etwa 50 % der Eingänge, die das
Landgericht Braunschweig sonst pro Jahr in Zivilsachen verzeichnet. Nach Einzahlung der Gerichtskostenvorschüsse und Zustellung der weiteren
Klagen wird die zuständige 5. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig nach
Ablauf von Stellungnahmefristen über die Aussetzung der Verfahren im Hinblick
auf das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterverfahren
entscheiden. Sodann wird die Auswahl und Bestimmung des Musterklägers durch das
Oberlandesgericht Braunschweig aus dem Kreise der Kläger der ausgesetzten
Verfahren erfolgen. Wie in der Pressemitteilung vom 8. August 2016 (Nr.14/16)
mitgeteilt, dürfte mit der Bestimmung des Musterklägers frühestens im vierten
Quartal 2016 zu rechnen sein. Falscher Gerichtsstand? Am 22.11.2016 findet vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts eine mündliche
Verhandlung zu der Frage statt, ob das Landgericht für die Schadensersatzklage
eines Automobilzulieferers zuständig ist. Klägerin ist ein
Automobilzulieferbetrieb, der Sitzbezüge herstellt, bzw. herstellen lässt und
liefert. Verklagt wird ein Automobilkonzern mit Sitz in Stuttgart sowie ein
Vorstandsmitglied des Automobilkonzerns. Die Klägerin belieferte bis zum Jahr
2014 das beklagte Automobilunternehmen mit Sitzbezügen. Nachdem es nach
vorangegangener Kündigung durch die Klägerin im Februar 2014 zu einer
Weiterführung der Geschäftsbeziehung unter geänderten Bedingungen kam, beendete
die Automobilfirma die Vertragsbeziehung zum 1. August 2014. Die Klägerin ist
der Ansicht, dass ihr durch das vertragswidrige Verhalten der Beklagten ein
Schaden in Höhe von insgesamt ca. 41,6 Millionen Euro entstanden sei. Im Hinblick auf eine Gerichtsstandvereinbarung der Parteien, die das
Landgericht Stuttgart als das zuständige Gericht vorsieht und den Geschäftssitz
der Beklagten in Stuttgart, bestehen Zweifel an der Zuständigkeit des
angerufenen Gerichts. Ein Verweisungsantrag wurde nicht gestellt. Der zuständige
Richter hat daher eine mündliche Verhandlung anberaumt, in der ausschließlich
die Frage der Zuständigkeit des Gerichts erörtert wird, § 280 ZPO.
Unterschwellige Beeinflussung der Zuschauer? Hannover. Gegenstand ist jeweils eine Beanstandungsverfügung, mit der RTL vorgeworfen
wird, gegen den in § 7 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) enthaltenen
Trennungsgrundsatz von Programm und Werbung verstoßen zu haben, indem sie
Programmhinweise auf Sendungen der Spartensender Super RTL bzw. RTLNITRO
innerhalb des Werbeblocks des RTL-Programms gesendet hat. § 7 Abs. 3 RStV lautet: Werbung und Teleshopping müssen als
solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. In
der Werbung und im Teleshopping dürfen keine Techniken der unterschwelligen
Beeinflussung eingesetzt werden. Auch bei Einsatz neuer Werbetechniken müssen
Werbung und Teleshopping dem Medium angemessen durch optische oder akustische
Mittel oder räumlich eindeutig von anderen Sendungsteilen abgesetzt sein. Im ersten Fall sendete RTL innerhalb des Werbeblocks zwischen zwei
Produktwerbungen einen Hinweis auf das Format „Wissensmagazine bei Toggo von
Super RTL". Die Beklagte ist der Auffassung, dass solche Programmhinweise nur
außerhalb des Werbeblocks gesendet werden dürfen, um dem Trennungsgrundsatz in §
7 Abs. 3 RStV zu genügen. Im zweiten Fall sendete RTL innerhalb des Werbeblocks zwischen zwei
Produktwerbungen einen Hinweis auf die Sendung „Yps" bei RTLNITRO, kombinierte
diesen Spot mit einem allgemeinen Hinweis auf den Spartensender RTLNITRO und den
Verweis auf Näheres in der Programmzeitschrift „TV-Digital" (sog. Kombispot).
Auch hier sieht die Beklagte einen Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz, weil
der Yps/RTLNITRO betreffende Zeitanteil innerhalb des Kombispots den auf
„TV-Digital" entfallenden Zeitanteil übertraf. RTL ist der Auffassung, dass es sich auch bei den Programmhinweisen jeweils
um Werbung handele, die im Werbeblock zu zeigen sei. Außerdem werden die
jeweiligen Verwaltungsverfahren gerügt. Beginn der Sitzungen 17. November um 11.00 Uhr in Saal 3 des Verwaltungsgerichts Hannover Aktenzeichen: 7 A 430/16 „Toggo"
Keine überschwängliche Geburtstagsfeier? Klar. Hannover. "Das kriegen sie heute bei Bayern München, wenn sie den Einwurf geradeaus machen, ohne sich zu verletzen. Aber in Euro." Antwortet der ehemalige Nationaltorwart und Meisterkeeper von Eintracht Braunschweig Horst Wolter heute in einer Sonderausgabe der "Bild"-Zeitung zum 70. Geburtstag von Niedersachsen auf die Frage, wie hoch die Meisterprämie 1967 (5 000 Mark brutto) gewesen sei. Diese Antwort ist typisch niedersächsisch. Wenn man sich ein wenig ärgert, geht man auch ein bisschen aus sich heraus. Gefeiert wird dieser Geburtstag auch mit der Internet-Seite www.70-jahre.niedersachsen.de. Zu Wort kommen sieben Prominente: die ehemalige Landesbischöfin Margot Käßmann, die Leiterin der Kunsthalle Emden Eske Nannen, die TV-Journalistin und Schauspielerin Hanna Legatis, der Moderator und Schauspieler Yared Dihaba, der Vizepräsident i. R. des Bundesverfassungsgerichtes Professor Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, der Journalist und Ehrenvorsitzende der Landespressekonferenz Rolf Zick und der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil. Die Internetadresse mit - und . ist übrigens auch typisch niedersächsisch. Dieses Bundesland will auch an seinem Geburtstag gefunden werden und gibt sich deswegen nicht überschwänglich einladend. Niedersachsen gewährt zum 70. sogar einen Blick ins Landes-Fotoalbum. Wird auch in alten Geschichten gekramt? Klar.