Wohnungsbaugesellschaft mit Eilantrag erfolgreich
Hannover/Neustadt am Rübenberge. Die Stadt Neustadt am Rübenberge hat auf einem in ihrem Eigentum stehenden
Grundstück in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs einen provisorischen
park+ride-Parkplatz mit 80 Stellplätzen ausgewiesen, um einen Ausgleich für die wegen des
Umbau des Bahnhofsvorplatzes weggefallenen Stellplätze zu schaffen. Die Nutzung
sollte am morgigen Dienstag beginnen. Gegen die Baugenehmigung für den Parkplatz
legte die Antragstellerin, eine Wohnungsbaugesellschaft, Widerspruch ein und
stellte einen Eilantrag bei Gericht, um die Nutzung zu verhindern. Die
Antragstellerin ist Eigentümerin von benachbarten
Grundstücken, die teilweise mit Wohnhäusern bebaut sind. Die Grundstücke der
Antragstellerin und das der Stadt liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Auf der Linde", der für diesen Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.
Das Verwaltungsgericht hat die Nutzung des Parkplatzes einstweilen untersagt, weil die
Baugenehmigung für den Parkplatz rechtswidrig ist. Ein park+ride-Parkplatz ist
in einem allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig. Die Voraussetzungen
für eine solche Ausnahme liegen allerdings nicht vor, weil durch den Parkplatz
von den Grundsätzen des Bebauungsplans abgewichen wird. Danach ist für das
fragliche Grundstück eine „riegelartige" und verdichtete Bebauung
vorgesehen, die durch eine Nutzung als Parkplatz nicht gewährleistet ist.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.
Aktenzeichen: 4 B 7512/14
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