Therapie-Anbieter gewinnen gegen Jugendamt
Hannover. Ein von 24 Anbietern ambulanter Dyskalkulie- und Legasthenietherapien vor dem
Verwaltungsgericht gegen das Jugendamt der Region Hannover geführtes
Eilverfahren ist in dieser Woche unstreitig zu Ende gegangen. Die Anbieter
hatten sich dagegen gewehrt, ab dem 1. Juli 2014 von einer vom Jugendamt der
Region geführten und in langjähriger Verwaltungspraxis bisher im Rahmen der
Bewilligung von solchen Therapien den Leistungsberechtigten zur Verfügung
gestellten Anbieterliste gestrichen zu werden.
Hintergrund der angekündigten
Streichung aus der Liste ist der Umstand, dass die betroffenen Anbieter ein
ihnen vom Jugendamt unterbreitetes Angebot zum Abschluss einer Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsvereinbarung nach § 77 SGB VIII bisher nicht angenommen
haben, weil sie es unter anderem hinsichtlich des danach vorgesehenen
Vergütungssatzes für die einzelne Therapieeinheit für zu niedrig halten.
In einem Erörterungstermin bei Gericht hat das Jugendamt der Region erklärt,
in Zukunft gegenüber den Leistungsberechtigten eine Anbieterliste überhaupt
nicht mehr verwenden zu wollen. Daraufhin haben die Beteiligten das Verfahren
übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Mit dem Einstellungsbeschluss hat
das Gericht der Region Hannover die Verfahrenskosten auferlegt.
Aktenzeichen: 3 B 9975/14
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