Uni Hannover begleitet Umsetzung wissenschaftlich
Hannover. Das Niedersächsische Kultusministerium wird sein Qualifizierungsangebot für
die inklusive Schule deutlich ausweiten: Innerhalb der „Qualifizierungsoffensive
Inklusion" sollen drei Viertel aller Grundschulen in Niedersachsen die
Möglichkeit für Fortbildungen zur Inklusion erhalten und diese zukünftig als
schulinterne Fortbildungen durchführen können.
„Wir werden ein Angebot machen, damit sich bis zu 1250 Grundschulen
nachhaltig für die Inklusion qualifizieren können - und zwar schon bis Ende
2017. Die zweitägige Qualifizierung soll direkt in den Schulen in Form von
schulinternen Fortbildungen stattfinden. Damit bringen wir die Kenntnisse und
Fähigkeiten zur inklusiven Beschulung direkt in die Kollegien", sagt
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. So entwickle sich auch ein gemeinsames Verständnis von
Inklusion und es werde eine neue Qualität in der Vorbereitung der Grundschulen
erreicht, weil sich das neue Angebot nicht mehr nur an einzelne Lehrkräfte,
sondern an ganze Schulen und Kollegien richte. Damit könne ein nachhaltiger
Schulentwicklungsprozess unterstützt werden. „Dieses Konzept ist einzigartig,
hiermit sind wir Vorreiterin bei der Fortbildung unserer Lehrkräfte für die
Inklusion", so Heiligenstadt. Eine weitere Neuerung im Zuge der
Qualifizierungsoffensive seien gezielte Vor- und Nachbereitungstermine
der schulinternen Fortbildungen.
Innerhalb der kommenden drei Jahre können rund 15.000
Lehrkräfte jeweils eine 2-tägige schulinterne Fortbildung pro Jahr als
freiwilliges Angebot nutzen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre kann für alle
Grundschulen und damit für rund 20.000 Lehrkräfte dieses Angebot
bereitgestellt werden. Die schulinternen Fortbildungen werden von speziell
qualifizierten „Multiplikatorinnen und Multiplikatoren inklusive Schule"
durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Lehrkräfte, die vom Kultusministerium
auf die Aufgabe vorbereitet werden.
Die Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren werden für die Durchführung der schulinternen Fortbildungen zur
Inklusion von dienstlichen Verpflichtungen freigestellt und erhalten sechs
Anrechnungsstunden. Derzeit gibt es 30 „Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
inklusive Schule", um die Qualifizierungsoffensive in vollem Umfang umzusetzen,
werden 70 zusätzliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren benötigt. Deren
Ausbildung wird in zwei Wellen ab Februar 2015 beginnen, zum Schuljahr 2015/2016
sollen die ersten Fortbildungen in den Grundschulen starten können. Die
100 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren erhalten insgesamt 600
Anrechnungsstunden, was einen Gegenwert von rund 4,8 Millionen Euro
bedeutet.
Die Qualifizierung für Lehrkräfte der Primarstufe läuft bereits, das
Niedersächsische Kultusministerium wird zum Jahresende 2014 rund 3300 Lehrkräfte
des Primarbereichs fortgebildet haben. Heiligenstadt: „Das ist schon eine
beträchtliche Anzahl und die Fortbildungen sind sehr hochwertig. Hier leisten
die regionalen Kompetenzzentren für Lehrerbildung, das Niedersächsische
Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung und die Niedersächsische
Landesschulbehörde ganz hervorragende Arbeit, für die ich mich im Namen der
Landesregierung sehr herzlich bedanke.
Ich habe sehr viele Gespräche mit Lehrkräften, Verbänden und Gewerkschaften
über die Umsetzung der Inklusion in den Schulen zum Thema Inklusion geführt und
dabei sind folgende Dinge wiederholt angesprochen worden: Zum einen, dass die
Umsetzung der Inklusion richtig ist und die Lehrkräfte motiviert sind, um sie
erfolgreich umzusetzen. Zum anderen aber: Viele Lehrkräfte fühlen sich nicht
ausreichend vorbereitet, daher wollen wir möglichst vielen ein hochwertiges
Angebot machen."
Die Kultusministerin teilt außerdem mit, dass die Umsetzung der Inklusion
wissenschaftlich begleitet wird. Hierfür hat das Niedersächsische
Kultusministerium einen Dreijahresvertrag mit der Leibniz-Universität Hannover
geschlossen. Erfolge, aber auch Verbesserungsbedarf bei der Weiterentwicklung
der inklusiven Schule sollen so auf wissenschaftlicher Basis erkannt und in die
Planung und Durchführung gegebenenfalls notwendiger Nachsteuerungsmaßnahmen
einfließen. Schwerpunkt der wissenschaftlichen Begleitung ist die Wirksamkeit
der so genannten sonderpädagogischen Grundversorgung in Grundschulen. Für diese
Untersuchung wurden verteilt auf drei Jahre 210 000 Euro in den Kultushaushalt
eingestellt. In Niedersachsen erhalten Grundschulen seit dem Schuljahr 2013/2014
eine klassenbezogene Zuweisung von zwei Lehrerstunden pro Klasse für die
Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. Die
Prävention durch Zusatzstunden erfolgt in den Grundschulen unabhängig davon, ob
konkrete Förderbedarfe festgestellt werden.
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