Kriminalität wirkungsvoller bekämpfen
Hannover. Niedersachsen hat heute den Entschließungsantrag zur Stärkung der Sicherheit
von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern in den Bundesrat eingebracht,
der in den Ausschüssen diskutiert werden soll.
Nach Ansicht von Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt gibt es zwei
grundlegende Schwachpunkte bei den vielfältigen Regelungen und Gremien, die sich
mit dem Thema Patientensicherheit auseinandersetzen. Erstens lege die
Patientensicherheit derzeit noch fast ausschließlich den Focus auf
Qualitätssicherung und Vermeidung von Behandlungsfehlern. „Ausgeblendet ist der
Schutz vor vorsätzlichem kriminellen Handeln in Krankenhäusern", so Rundt. „Hier
gibt es Nachholbedarf."
Zum Zweiten seien durchaus auch in solchen Fällen anwendbare bestehende
Reglungen relativ unverbindlich. Zwar gebe es Richtlinien zur Stärkung des
Patientenschutzes und zum Risikomanagement, die Art der Umsetzung in den
Krankenhäusern sei aber sehr allgemein gehalten: "Es fehlen Kontroll- und
Sanktionsmöglichkeiten."
In den einschlägigen Berufsgesetzen
der Gesundheitsberufe müsse die rechtliche Voraussetzung dafür formuliert werden, dass -
anders als bisher - bei der Beantragung eines Ersatzdokuments von der
zuständigen Stelle das Vorliegen von Widerrufsgründen zu prüfen sei - und zwar
vor allem die Frage der Zuverlässigkeit. Daneben solle sich der Bundesrat
gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einsetzen, dass bei der
Überarbeitung der Richtlinie zum Risikomanagement in den Krankenhäusern
Handlungsstrategien zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns
aufgenommen werden.
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