Mehr Lagerfläche für Klagen
Pressemitteilung des Braunschweiger Landgerichtes: Am 19. September 2016 sind von einer Rechtsanwaltskanzlei rund 750 weitere
Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beim Landgericht
Braunschweig eingereicht worden. Mit Ausnahme zweier Klagen von mehreren
institutionellen Anlegern (Streitwert dieser beiden Verfahren insgesamt 2
Milliarden €) handelt es sich überwiegend um Klagen von Privatanlegern.
Hinzu kommen weitere gebündelte Klagen institutioneller Anleger, unter
anderem von 60 Anlegern (Streitwert 30 Millionen €), 160 Anlegern (Streitwert
1,5 Milliarden €) und 565 Anlegern (Streitwert 550 Millionen €) sowie einer
Investmentgesellschaft (Streitwert 45 Millionen €).
Ferner liegen Klagen des Bayerischen Pensionsfonds (Streitwert 700.000,-€),
des Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg (Streitwert 1,1 Millionen €)
und des Sondervermögens Rücklagen des Landes Hessen (Streitwert 4 Millionen €)
und der Vereinigten Staaten von Amerika (Streitwert 30 Millionen €) vor.
Darüber hinaus ist noch eine Vielzahl von Klagen privater Anleger und
Gesellschaften eingegangen.
Derzeit sind etwa 1.400 Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die
Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Der Streitwert aller
Verfahren beläuft sich insgesamt auf ca. 8,2 Milliarden €.
Das Landgericht hat sich auf die zu erwartenden Klagen vorbereitet, indem
zusätzliche Lagerkapazitäten geschaffen worden sind und das Personal zur
Erfassung und Eintragung der Klagen deutlich verstärkt worden ist. So soll die
vollständige Erfassung der jetzt hinzugekommenen Klagen in etwa 4 Wochen
abgeschlossen sein. Die insgesamt bislang eingegangenen 1.400 Klagen von
Anlegern gegen die Volkswagen AG entsprechen etwa 50 % der Eingänge, die das
Landgericht Braunschweig sonst pro Jahr in Zivilsachen verzeichnet.
Nach Einzahlung der Gerichtskostenvorschüsse und Zustellung der weiteren
Klagen wird die zuständige 5. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig nach
Ablauf von Stellungnahmefristen über die Aussetzung der Verfahren im Hinblick
auf das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterverfahren
entscheiden. Sodann wird die Auswahl und Bestimmung des Musterklägers durch das
Oberlandesgericht Braunschweig aus dem Kreise der Kläger der ausgesetzten
Verfahren erfolgen. Wie in der Pressemitteilung vom 8. August 2016 (Nr.14/16)
mitgeteilt, dürfte mit der Bestimmung des Musterklägers frühestens im vierten
Quartal 2016 zu rechnen sein.
Falscher Gerichtsstand?
Am 22.11.2016 findet vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts eine mündliche
Verhandlung zu der Frage statt, ob das Landgericht für die Schadensersatzklage
eines Automobilzulieferers zuständig ist.
Klägerin ist ein
Automobilzulieferbetrieb, der Sitzbezüge herstellt, bzw. herstellen lässt und
liefert. Verklagt wird ein Automobilkonzern mit Sitz in Stuttgart sowie ein
Vorstandsmitglied des Automobilkonzerns. Die Klägerin belieferte bis zum Jahr
2014 das beklagte Automobilunternehmen mit Sitzbezügen.
Nachdem es nach
vorangegangener Kündigung durch die Klägerin im Februar 2014 zu einer
Weiterführung der Geschäftsbeziehung unter geänderten Bedingungen kam, beendete
die Automobilfirma die Vertragsbeziehung zum 1. August 2014. Die Klägerin ist
der Ansicht, dass ihr durch das vertragswidrige Verhalten der Beklagten ein
Schaden in Höhe von insgesamt ca. 41,6 Millionen Euro entstanden sei.
Im Hinblick auf eine Gerichtsstandvereinbarung der Parteien, die das
Landgericht Stuttgart als das zuständige Gericht vorsieht und den Geschäftssitz
der Beklagten in Stuttgart, bestehen Zweifel an der Zuständigkeit des
angerufenen Gerichts. Ein Verweisungsantrag wurde nicht gestellt. Der zuständige
Richter hat daher eine mündliche Verhandlung anberaumt, in der ausschließlich
die Frage der Zuständigkeit des Gerichts erörtert wird, § 280 ZPO.
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